Gesetzlich Versicherte sind bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nach §39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro je Kalendertag (max. 28 Tage jährlich) an das Krankenhaus zu leisten. Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, diesen Zuzahlungsbetrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen.
Ihre Zuzahlungen entrichten Sie bitte am Tag der Entlassung in der Kasse der Patientenverwaltung zu den dort angegebenen Öffnungszeiten. Eine Zahlung per EC-Karte ist möglich. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ein Mahnverfahren eingeleitet.
Gründe, die Ihre Zuzahlungspflicht ganz oder teilweise entfallen lassen können, sind insbesondere: Nichtvollendung des 18. Lebensjahres; Überschreitung der maximalen Zuzahlungshöhe von 280 Euro/Kalenderjahr; Befreiung von Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse; Aufenthalt zur stationären Entbindung. Bitte legen Sie Ihren Befreiungsausweis oder Quittungen von bereits geleisteten Zahlungen bei der Aufnahme in der Patientenverwaltung oder am Empfang vor.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Patientenverwaltung selbstverständlich gern zur Verfügung.