Prof. Dr. Gerhard Rümenapf bietet eine allgemeine Sprechstunde an, für die er eine kassenärztliche Ermächtigung besitzt. Voraussetzung für die Patienten ist eine Überweisung durch Chirurgen, Diabetologen (bei diabetischem Fußsyndrom) oder Nephrologen/Dialyseärzte (bei Dialysepatienten).
Da dies von der kassenärztlichen Vereinigung (KV) streng kontrolliert wird, dürfen Überweisungen aller anderen niedergelassenen Ärzte, insbesondere Hausärzte, nicht akzeptiert werden.
Darüber hinaus bietet er gleichzeitig eine Sprechstunde für Privatpatienten an.