Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V: Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass Sie das Krankenhaus verlassen können. Der Entlassungstermin wird von Ihrem Stationsarzt festgelegt und bekannt gegeben.
Für Entlassungen auf eigenen Wunsch, gegen ärztlichen Rat, tragen Sie selbst die Verantwortung und müssen dies in einer entsprechenden Erklärung unterschreiben. Ihre Kostenträger können sich in diesem Fall weigern, die Behandlungskosten zu übernehmen. Denken Sie bei Ihrer Entlassung daran, neben ihren persönlichen Dingen auch evtl. hinterlegte Wertgegenstände abzuholen, mitgebrachte Röntgenbilder mitzunehmen und Ihre Telefonkarte am Kassenautomaten zurückzugeben. Verlassen Sie das Krankenhaus bitte nicht ohne ein abschließendes Gespräch mit Ihrem Stationsarzt oder dem Pflegepersonal und besprechen Sie die weiteren Behandlungsschritte und das, was Sie zu Hause beachten müssen. Vielleicht notieren Sie sich die Namen der Medikamente, die Sie weiterhin einnehmen sollen, wie oft am Tag und für welchen Zeitraum die Einnahme der Medikamente erfolgen soll. Klären Sie möglicherweise noch mit dem Sozialdienst Ihre häusliche Versorgung, wenn Sie damit Probleme bekommen könnten.
Patienten erhalten bei Bedarf eine Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthalts für den Arbeitgeber oder die Zusatzversicherung.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren.
Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.
Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.