„Aufgrund rückläufiger Infektionszahlen haben wir uns gemeinsam entschieden, die Besucherregelung zu lockern“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Walter. „Um die bisherigen Erfolge in der Bekämpfung des Coronavirus nicht zu gefährden, sind Besuche zunächst aber nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich.“
Während des Klinikaufenthalts können Patienten eine nahestehende Person als Besucher benennen. Diese Person erhält ein Identifikationsband und eine nicht übertragbare Visitenkarte mit Barcode. „So können wir Infektionsketten bei Bedarf zurückverfolgen“, erläutert Geschäftsführer Jonas Sewing.
Begleitpersonen bei der Krankenhausaufnahme erhalten das Identifikationsband und die Visitenkarte mit Barcode direkt in der Zentralen Notaufnahme. In anderen Fällen meldet sich die besuchsberechtigte Person beim ersten Besuch im Dienstzimmer auf der jeweiligen Station und erhält dort die beiden Berechtigungsnachweise.
Die tägliche Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde pro Tag in der Zeit zwischen 14 und 19 Uhr. „Aufgrund interner Abläufe bitten wir darum, auf Besuche am Vormittag zu verzichten“, so Sewing. Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Generell gelten im Haus Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sowie das Distanzgebot (1,5 Meter Abstand).
In Mehrbett-Zimmern dürfen sich maximal zwei Besucher gleichzeitig aufhalten.
Ausnahmen von der bestehenden Regelung gelten für Väter rund um die Geburt, Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken.