„Wir freuen uns, Besucher aufgrund der geänderten Vorgaben der Bundesgesetzgebung wieder ohne Test begrüßen zu dürfen“, sagt Geschäftsführer Jonas Sewing. „Damit wird der Aufwand für Besucher:innen spürbar geringer, aber auch für unsere Mitarbeitenden am Empfang, die während der Pandemie besonders gefordert waren“, so Sewing.
Nach wie vor müssen Besucher:innen im gesamten Haus einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Die Maskenpflicht gilt laut Gesetzgeber bis zum 7. April.
Besuche sind von 14 bis 19 Uhr möglich.
Gelockerte Regeln auch in der Geburtshilfe
Im Kreißsaal können – wie vor der Pandemie – maximal zwei Begleitpersonen mit MNS die Gebärende unterstützen. Die Testpflicht entfällt.
Auf der Wochenbettstation sind wie im gesamten Haus wieder unbegrenzt Besuche mit MNS von 14 bis 19 Uhr erlaubt. „Wir empfehlen, den Besuch jedoch an die besonderen Bedürfnisse von Mutter und Kind anzupassen“, sagt Hebamme Caroline Münchbach, Projektleitung der Geburtshilfe.
Auch in der Kreißsaalambulanz sind Begleitpersonen wieder zugelassen.