„Wir freuen uns sehr, dass wir unser Haus gemäß der aktuellen 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes jetzt wieder für Angehörige und andere Vertrauenspersonen unserer Patienten öffnen können“, sagt Geschäftsführer Jonas Sewing. „Um die bisherigen Erfolge in der Bekämpfung des Coronavirus und die Gesundheit unserer Patienten und Mitarbeitenden nicht zu gefährden, sind Besuche zunächst noch in einem eingeschränkten Rahmen möglich“, fügt er hinzu.
Während des Klinikaufenthalts können Patienten eine nahestehende Person als Besucher benennen. Diese Person erhält beim ersten Besuch ein Identifikationsband und eine Visitenkarte mit Barcode. „Beides dient dazu, mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können“, erläutert Sewing. Das Identifikationsband und die Visitenkarte mit Barcode ist an den folgenden Besuchstagen am Krankenhauseingang unaufgefordert vorzuzeigen. Weder Besucher-Identifikationsband noch -Visitenkarte sind auf andere Personen übertragbar.
Dies sind die weiteren Eckpunkte der neuen Besucherregelung in der 516-Betten-Klinik:
• Besuche sind für Eltern, Ehe- oder Lebenspartner sowie Verlobte oder sonstige nahestehende Personen möglich. Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
• Besuche sind zwischen 14 und 19 Uhr möglich.
• Generell gelten die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sowie das Distanzgebot (1,5 Meter Abstand), auch im Patientenzimmer.
• In Mehrbett-Zimmern dürfen sich maximal zwei Besucher gleichzeitig aufhalten.
• Sämtliche Regeln gelten auch für Geimpfte, Genesene sowie Getestete.
• Ausnahmen von der bestehenden Regelung gelten für Väter von Neugeborenen rund um die Geburt, Eltern von Kindern in stationärer Behandlung sowie Angehörige von Schwerstkranken.