Die Zusammenlegung der Ausbildungsberufe der Alten-, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege führte im Januar 2020 nicht nur zu neuen Lerninhalten und Vertiefungsmöglichkeiten, sondern auch zu einer neuen Berufsbezeichnung: „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.
Arbeiten im Berufsfeld Pflege
In der Ausbildung zur Pflegefachkraft erwerben Sie innerhalb der 3-jährigen Ausbildung alle Kompetenzen, die Sie für die Ausübung des Pflegeberufs benötigen. Sie können mit diesem Berufsabschluss in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege tätig werden. Dieser ist mit der Angleichung an Europa zudem in der gesamten EU anerkannt.
Zu Ihren Aufgaben gehören u. a. die sogenannten Vorbehaltsaufgaben. Diese dürfen ausschließlich von Pflegefachkräften ausgeübt werden:
- Feststellung des Pflegebedarfs eines pflege- bzw. hilfebedürftigen Menschen
- Organisation und Steuerung der pflegerischen Versorgung
- Entwicklung der Qualität der Pflege nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
Dabei steht der Mensch mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt der pflegerischen Tätigkeit.
Ihre Arbeit im Pflegeberuf wird durch die Vielfältigkeit der Menschen, durch spannende Situationen, durch die unterschiedlichen Institutionen und ihren Angeboten reizvoll, abwechslungsreich und interessant. Sie wirken als Pflegefachkraft im Pflegeberuf sinnstiftend und leisten wertvolle Arbeit.