Gynäkologie und Geburtshilfe (Chefarzt Prof. Dr. Florian Schütz)
Es liegt durch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die volle Weiterbildungsermächtigung (60 Monate) für den Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe vor sowie eine Weiterbildungsermächtigung für die spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin vor.
Innere Medizin (Chefärzt:innen Dr. Diana Franke-Chowdhury, Prof. Dr. Thomas Rabenstein, Hon. Prof. Dr. Harald Schwacke, Prof. Dr. Markus Munder)
Es liegt eine Weiterbildungsermächtigung für Allgemeinmedizin (drei Jahre, gemeinsam durch die Chefärzte Prof. Dr. Thomas Rabenstein und Hon. Prof. Dr. Harald Schwacke) vor. Für die Innere Medizin besteht eine volle Weiterbildungsermächtigung: Allgemeine Innere Medizin (sechs Jahre), Kardiologie (drei Jahre), Gastroenterologie (drei Jahre), Geriatrie (18 Monate) sowie Hämatologie und Internistische Onkologie (ein Jahr). In Kooperation mit einer im Ärztehaus angesiedelten Praxis kann die Weiterbildung Diabetologie erworben werden.
Interdisziplinäre Zentrale Aufnahme (Chefarzt Dr. Jürgen Majolk)
Weiterbildungsermächtigung für Innere Medizin (sechs Monate)
Allgemein- und Viszeralchirurgie (Chefarzt Prof. Dr. Christian Klink)
Unsere Klinik verfügt über folgende Weiterbildungsermächtigungen:
- Viszeralchirurgie (volle WB)
- Spezielle Viszeralchirurgie (volle WB)
- Allgemeinchirurgie (volle WB)
- Basischirurgie
- 1 Jahr Unfallchirurgie
- (1 Jahr Kinderchirurgie)
Hierbei liegt uns eine strukturierte Weiterbildung besonders am Herzen.
- Jedem neuen ärztlichen Mitarbeiter wird ein persönlicher Mentor zugewiesen und ein Einarbeitungs-Logbuch erfüllt.
- Je nach Ausbildungsstand werden Visitendienste nach ca. zwei, Notaufnahmedienste nach vier und Nachtdienste nach ca. sechs Monaten selbstständig durchgeführt.
- Während der Ausbildung zum Basischirurgen wird eine sechs monatige Rotation auf die Interdisziplinäre Intensivstation zugesichert, so dass eine möglichst breite und fundierte Ausbildung jedes einzelnen ärztlichen Kollegen zur Sicherheit unserer Patienten beiträgt.
- Für die entsprechende Facharztzulassung werden die von den Ärztekammern aufgestellten Logbücher und Operationskataloge vollumfänglich in der vorgegebenen Zeit erfüllt.
- Mit jedem Teammitglied werden jährliche Mitarbeitergespräche geführt, hierbei werden schrittweise Weiterbildungsziele erarbeitet und schriftlich festgelegt.
Gefäßchirurgie (Chefärztin PD Dr. med. Carola Hoffmann-Wieker)
Ärztliche Fort- und Weiterbildung: In unserer Klinik können Ärzt:innen zum/zur Fachärzt:in für Gefäßchirurgie ausgebildet werden. Hierzu liegt eine volle Weiterbildungsermächtigung inklusive Intensivmedizin und Notfallaufnahme von Chefärztin PD Dr. med. Carola Hoffmann-Wieker vor.
Qualitätskonferenzen und Fortbildungen des Gefäßzentrums
- Interdisziplinäre gefäßmedizinische Fortbildungen am Gefäßzentrum Speyer in wöchentlichen Abständen.
- Für die entsprechende Facharztzulassung werden die von den Ärztekammern aufgestellten Logbücher und Operationskataloge vollumfänglich in der vorgegebenen Zeit erfüllt.
- Es werden jährliche Mitarbeitergespräche geführt, in denen schriftlich die erarbeiteten Weiterbildungsziele festgelegt werden.
- Während der Basisausbildung werden eine sechsmonatige Rotation auf der Interdisziplinären Intensivstation und eine sechsmonatige Rotation in der Notaufnahme zugesichert.
Kinder- und Jugendmedizin (Chefarzt Dr. Hans-Jürgen Gausepohl)
In unserer Klinik können Ärzte zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin ausgebildet werden. Hierfür liegt eine volle Weiterbildungsermächtigung von 60 Monaten vor. Ebenso besteht eine volle Weiterbildungsermächtigung für den Schwerpunkt Neonatologie (36 Monate) sowie Teilermächtigungen für den Schwerpunkt Neuropädiatrie (18 Monate) und die Zusatzweiterbildung Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie (12 Monate).
Perioperative Medizin (Chefarzt Prof. Dr. Christian Hofstetter)
In der Klinik für Perioperative Medizin können Ärzte eine breite Ausbildung genießen. Der Chefarzt hat eine Weiterbildungsermächtigung von 60 Monaten im Bereich der Anästhesiologie.
Eine Weiterbildung der Zusatzbezeichnung Schmerztherapie und Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist ebenfalls möglich. Hier liegt jeweils eine 12-monatige Weiterbildungsermächtigung vor. Für die Weiterbildung der Zusatzbezeichnung anästhesiologische Intensivmedizin liegt eine Weiterbildungsermächtigung für 24 Monate vor.