Heilerziehungspfleger/in

Bei der Ausbildung in der Heilerziehungspflege stehen Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt. Gefragt sind Geduld, Einfühlungvermögen und Menschlichkeit.

Das Ziel der Ausbildung als Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger ist das eigenverantwortliche Arbeiten mit Menschen mit Behinderung. Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung arbeiten Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, wie Werkstätten oder Wohngruppen, aber auch in Kliniken oder Kindertagesstätten. Als Fachkräfte haben sie zudem die Möglichkeit, verschiedene Weiterbildungen zu Gruppenleitern oder Praxisanleitern zu durchlaufen.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und wird vergütet. Auf verschiedenen Wohngruppen begleiten wir insgesamt bis zu 30 Auszubildende. In Kooperation mit verschiedenen Fachschulen bildet das Bethesda Landau Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger aus. Dabei findet der fachpraktische Anteil im Bethesda Landau statt.

Es gibt die Möglichkeit intern 2 Wohnbereiche kennenzulernen, zusätzlich werden 2 Praktika und eine Hospitation in verschiedenen Einsatzbereichen absolviert.

Die Auszubildenden werden darüber hinaus in die Planung und Umsetzung verschiedener Projekte und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung mit eingebunden.

Ausbildungsbeginn:

  • In Rheinland-Pfalz: zum 1. August
  • In Baden-Württemberg: zum 1. Oktober

Bewerbungszeitraum: Bewerbungen nehmen wir jederzeit an. Gerne kann ein erforderliches Praktikum oder ein FSJ/BFD vor der Ausbildung bei uns im Haus absolviert werden.

Die Ausbildungsvergütung beträgt (ab Juli 2024):

  • 1. Jahr: 1.378,87 €
  • 2. Jahr: 1.455,79 €
  • 3. Jahr: 1.560,17 €

Der schulische Teil kann mit einem Schulgeld verbunden sein.

Im Rahmen der theoretischen Ausbildung kooperieren wir mit folgenden Schulen:

  • Fachschule „Diakonie Kork“ in Kork-Karlsruhe (Baden-Württemberg)
  • Fachschule „Berufsbildende Schule SÜW“ in Annweiler (Rheinland-Pfalz)
  • Fachschule „Anna-Freud-Schule“ in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz)

Gerne kooperieren wir auch mit anderen Schulen.

Der Lehrplan für die Fachrichtung Heilerziehungspflege ist die Grundlage für den schulischen Anteil der Ausbildung.

Die fachpraktische Ausbildung wird begleitet durch einen Praxisanleiter der Wohngruppe, der regelmäßige Gespräche mit den Auszubildenden führt.

Die Ausbildung orientiert sich an dem Rahmenplan zur Durchführung der fachpraktischen Ausbildung in der Praxisstelle für die Fachrichtung „Heilerziehungspflege“ (RLP).

Nach dem Abschluss der Ausbildung können Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wie Werkstätten oder Wohngruppen, aber auch in Kliniken oder Kindertagesstätten arbeiten. Als Fachkraft haben sie zudem die Möglichkeit, verschiedene Weiterbildungen zu Gruppenleitern oder Mentoren zu durchlaufen.

Das Abschlusszeugnis ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz.

Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung haben, Sie zuverlässig sind, gerne im Team arbeiten und folgende schulische Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über eine Bewerbung von Ihnen. Nach einem positiven Vorstellungsprozess stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über die Zusage für einen Ausbildungsplatz aus, welche Voraussetzung für einen Schulplatz ist.

Bei einer Kooperation mit Schulen in Rheinland-Pfalz:

  • Sie haben einen qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialassistent/in oder als Heilerziehungsassistent/in
    • ODER eine abgeschlossene mind. zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung
    • ODER eine abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung
    • ODER eine mind. dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im sozialen Bereich
    • ODER das mind. dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind
  • Sie haben die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife und
    • eine mindestens viermonatige einschlägige praktische Tätigkeit

Bei einer Kooperation mit Schulen in Baden-Württemberg:

  • Sie haben einen qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und
    • ein einjähriges angeleitetes Praktikum/ FSJ/ BFD
    • ODER eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • ODER eine Vorbildung und ein Praktikum
    • ODER das Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind und einem sechswöchigen Praktikum
  • Sie haben die allgemeine Hochschulreife und
    • ein sechswöchiges Praktikum
  • Sie haben eine Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und
    • ein sechswöchiges Praktikum

Bei Fragen zur Voraussetzung für die schulische Ausbildung, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachschule (Kontaktdaten siehe unten).